KontaktKontaktStB Gerrit Noll Rathausgasse 1 Telefon: +49 64 28 92 18 30 Fax: +49 64 28 92 18 39 E-Mail: | InfothekSteuern / Einkommensteuer Montag, 14.07.2025 Nachfolgesuche: Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Mitarbeiter kein "Arbeitslohn"In vielen Fällen der Nachfolgesuche werden insbesondere bei kleineren Unternehmen die leitenden Mitarbeiter in die Nachfolge des Unternehmers bzw. des Hauptgesellschafters eingebunden. Wenn diese durch die Schenkung von Gesellschaftsanteilen fest an das Unternehmen gebunden werden sollen, stellt sich die Frage, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen oder der Verkauf zum Nennwert bei Kapitalgesellschaften mit dem tatsächlichen Wert der Anteile als Arbeitslohn zu beurteilen ist. mehrRecht / Öffentl. Recht Freitag, 11.07.2025 Kein Anspruch auf Wiederherstellung einer zuvor befestigten Einfahrt: Stadt darf Asphalt durch Sand ersetzenDas Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die Stadt Trier auf Wiederherstellung des ursprünglichen, befestigten Zustands der Zuwegung zu ihrem Grundstück abgewiesen. mehrRecht / Zivilrecht Freitag, 11.07.2025 Überschwemmungen in Italien rechtfertigen kostenfreien Rücktritt von der ReiseDer Reisende schuldet nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt keine Rücktrittsentschädigung, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. mehrSteuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer Freitag, 11.07.2025 Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH - Steuerbare Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter?Führen Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter? Dazu hat sich der Bundesfinanzhof geäußert. mehrSteuern / Umsatzsteuer Freitag, 11.07.2025 Missbräuchliche Verwendung der Kleinunternehmerregelung durch Eheleute mit ähnlichen Unternehmen?Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von Eheleuten mit zwei ähnlichen Unternehmen ist nicht missbräuchlich, wenn außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung dargelegt werden können. mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt. |
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